Zertifizierung unserer Weiterbildung

Zertifizierung

Die Absolventen der Weiterbildung werden vom IINTP, der Freien Hochschule für Waldorfpädagogik, der medizinischen Sektion am Goetheanum zertifiziert. Wer die untenstehenden Kriterien erfüllt, bekommt zusätzlich ein Zertifikat von der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) und dem Fachverband Traumapädagogik (FV-TP, vorher BAG), die unsere Weiterbildung anerkannt haben. Voraussetzung dafür ist:

  • BEI EINFACHABSCHLUSS
    Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Projektvorstellung und eine anonymisierte Fallvorstellung (beides jeweils mündlich und schriftlich). Die schriftliche Dokumentation der Fallvorstellungen und Projekte ist entlang eines von den Instituten vorgegebenen Schemas vorzunehmen. Die Fallvorstellung und das Projekt der KandidatInnen sind durch ein Originaldokument zu belegen (z. B. Video- oder Tonbandaufnahme, Zeichnungen, Tagebuchnotizen o. Ä. der KlientInnen).
  • BEI DOPPELABSCHLUSS
    Identisch mit Einfachabschluss, aber: Als Voraussetzung für die Zertifizierung kann in diesem Fall das Projekt für den zweiten Schwerpunkt entfallen. Es muss jedoch eine umfangreiche Falldarstellung angefertigt werden, die dem Setting des zusätzlichen Weiterbildungsschwerpunktes entspricht (ebenfalls schriftlich und mündlich entlang eines Schemas und durch Originaldokumente belegt).
  • REGELUNG ZU ZERTIFIKAT
    Hinsichtlich des Zertifikates, das TeilnehmerInnen am Ende der Weiterbildung erhalten, gelten folgende Regelungen:
    1) TeilnehmerInnen, die einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), erhalten ein Zertifikat, in dem dieser Schwerpunkt ausgewiesen ist, also entweder:
    – Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP) oder
    – Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP).
    Es ist die weiter oben genannte Prüfungsleistung für einen Einzelabschluss zu erbringen.
    2) Bei TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB) und die danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben, wird die Urkunde des Einzelabschlusses gegen die des Doppelabschlusses ausgetauscht (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde dokumentiert). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
    3) TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben und die hierzu ausdrücklich zwei getrennte Zertifikate wünschen (also kein Zertifikat, das beide Abschlüsse gemeinsam ausweist), müssen in jedem der beiden Schwerpunkte die volle Prüfungsleistung erbringen, d. h. die weiter oben beschriebene, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss gilt in diesem Falle nicht.
    4) TeilnehmerInnen, die ein sog. integriertes Curriculum absolvieren, das beide Einzelabschlüsse zugleich beinhaltet (Schwerpunkt TP und Schwerpunkt TZFB), erhalten am Ende der Weiterbildung ein Zertifikat, das diesen Doppelabschluss dokumentiert (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde niedergelegt). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.

 

Voraussetzungen für Teilnehmer aus Deutschland

Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachschu- len) sozialadministrativer, erzieherischer oder pflegerischer Berufe (insbesondere ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, Hebammen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen o.Ä.) oder Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. Dipl.- PsychologInnen und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, Sonder-PädagogInnen, LehrerInnen, Dipl.-TheologInnen, Dipl.-SoziologInnen oder analoge Abschlüsse (BA, MA).

 

Für die Schweiz

Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachschu- len) sozialadministrativer, erzieherischer oder pflegerischer Berufe (insbesondere ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, Hebammen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen o.Ä.) oder Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. Dipl.- PsychologInnen und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, Sonder-PädagogInnen, LehrerInnen, Dipl.-TheologInnen, Dipl.-SoziologInnen oder analoge Abschlüsse (BA, MA).

 

Für Österreich

Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachschu- len) sozialadministrativer, erzieherischer oder pflegerischer Berufe (insbesondere ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, Hebammen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen o.Ä.) oder Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. Dipl.- PsychologInnen und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, Sonder-PädagogInnen, LehrerInnen, Dipl.-TheologInnen, Dipl.-SoziologInnen oder analoge Abschlüsse (BA, MA).

 

Allgemein

  • Vollständige Teilnahme an allen Modulen inkl. Supervisions- und Zertifizierungsmodul.
  • Ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. dreijährige Berufserfahrung in einem relevanten Praxisfeld für alle Berufsgruppen (dazu zählen auch Praktika und Anerkennungsjahre) vorhanden, wird das Zertifikat vom IINTP und der AAM Akademie Anthroposophische Medizin der GAÄD ausgestellt, ist dies nicht der Fall erfolgt eine Ausstellung durch das IINTP und das Seminar für Waldorfpädagogik (nicht staatlich anerkannt). Das Zertifikat der staatlich anerkannten Freien Hochschule in Stuttgart wird zusätzlich ausgestellt, falls eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, fachgebundene Hochschulreife, Meister oder ein  «hochqualifizierender» Fortbildungsabschluss §58 LHG) vorliegt.
  • Drei Fallbeispiele, alternativ zwei Fallbeispiele und eine Projektbeschreibung, davon zwei mündlich und schriftlich, eines nur schriftlich. Die schriftliche Ausarbeitung erfolgt anhand eines vorgegebenen Schemas.